A&W Planungsbüro für Gewässerschutz GmbH
Planungsbüro und Sachverständige

Sachverständige nach WHG/AwSV

Anlagen, die der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdendenStoffen (AwSV) unterliegen, sind gemäß § 47 AwSV1) durch Sachverständige zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem:  

  • Heizöllageranlagen, Alt- und Frischöllager
  • Tankstellen (öffentliche und Eigenverbrauch)
  • Abscheider (Leichtflüssigkeiten und Fette)
  • Dichtheitsprüfungen Abwasseranlagen, JGS
  • Lagerflächen für wassergefährdende Stoffe (LAU und HBV-Anlagen)
  • Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Silage (JGS)
  • Beurteilung von Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Hierfür stehe ich Ihnen als Sachverständiger zur Verfügung!


Dipl.Ing. Bernd Modersitzki


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