Sachverständige nach WHG/AwSV
Anlagen, die der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdendenStoffen (AwSV) unterliegen, sind gemäß § 47 AwSV1) durch Sachverständige zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem:
- Heizöllageranlagen, Alt- und Frischöllager
- Tankstellen (öffentliche und Eigenverbrauch)
- Abscheider (Leichtflüssigkeiten und Fette)
- Dichtheitsprüfungen Abwasseranlagen, JGS
- Lagerflächen für wassergefährdende Stoffe (LAU und HBV-Anlagen)
- Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle, Silage (JGS)
- Beurteilung von Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
Hierfür stehe ich Ihnen als Sachverständiger zur Verfügung!
Dipl.Ing. Bernd Modersitzki
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